Weil er seinem Hobby derzeit nicht nachkommen kann und er anderweitig seine Aggressionen nicht in den Griff bekommt, war die Entschuldigung eines 18-jährigen Deutschen, gegen den durch die Bundespolizei am Samstag, den 19.02.2021 Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr, Körperverletzung, Beleidigung und des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet wurden.
Eine Streife der Bundespolizei, die sich gegen 23:00 Uhr in der S-Bahn von Warnemünde nach Rostock befand, wunderte sich über das ungewöhnliche Einfahrverhalten des Triebfahrzeugführers in den Rostocker Hauptbahnhof. Dieser gab bei der Einfahrt mehrmalig einen langen Warnpfiff ab, bremste die S-Bahn abweichend vom normalen Betriebsablauf stark ab und kam danach in Schrittgeschwindigkeit an der endgültigen Halteposition zum Stehen. Die Bundespolizisten konnten bei Einfahrt des Zuges aus den Fenstern beobachten, dass es offensichtlich am Bahnsteig zu einem Tumult zwischen mehreren jüngeren Personen gekommen ist. Zusammen mit fünf ebenfalls in der S-Bahn befindlichen Mitarbeitern der DB Sicherheit begaben sich die Bundespolizisten zum Ereignisort. Zunächst wandte man sich dem vermeintlichen Haupttäter zu, von dem die Personalien festgestellt werden sollten.
Dieser Maßnahme widersetzte er sich, indem er die Beamten zur Seite stieß und sie hierbei verbal beleidigte, woraufhin er fixiert sowie gefesselt werden musste. Nach Aussagen der Geschädigten und weiteren Zeugen begab sich der Beschuldigte zielgerichtet in Richtung der auf dem Bahnsteig wartenden Gruppe und sprach die männlichen Personen mit den Worten an, ob sie „welche auf´s Maul haben wollen“. Einer der Männer wollte sich schlichtend zwischen den Täter und den Personen stellen und wurde direkt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Danach wandte sich der Beschuldigte an die andere männliche Person und schlug ebenfalls mit der Faust in deren Richtung. Durch den Angriff gelangte der Geschädigte ins Gleisbett. Der Beschuldigte sprang ebenfalls ins Gleisbett und versuchte weiterhin die männliche Person mit der Faust zu schlagen. Nachdem beide Personen, die sich annähernde S-Bahn erkannten, entfernten sich diese rennend aus dem Gleisbereich. Als diese die Polizeibeamten und die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wahrnahmen, beruhigte sich die Lage vorerst und der Beschuldigte ließ vom Geschädigten ab.
Beim Beschuldigten konnte ein Atemalkoholwert von 1,46 Promille festgestellt werden. Nach der Anzeigenaufnahme und Personalienfeststellung wurde gegen den Beschuldigten ein Platzverweis erteilt und er zum Nordausgang des Bahnhofes begleitet. Zudem erfolgte eine Mitteilung zur Einleitung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Nichttragens einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Nichteinhaltung des Mindestabstandes an die zuständige Gesundheitsbehörde.