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„Trauerschwindler“ muss ins Gefängnis – Lange Haftstrafe

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Das Landgericht Rostock hat einen als „Trauerschwindler“ bekanntgewordenen Bestatter in einem Berufungsprozess wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hatte zwischen 2016 und 2018 mehrere Frauen um Geld betrogen, wobei er in zwei Fällen deren emotionale Lage nach einem Trauerfall ausnutzte. Im Laufe des Verfahrenes legte der 50-Jährige ein vollumfängliches Geständnis ab. 

In die Gesamtfreiheitsstrafe flossen mehrere Urteile ein, davon auch das jüngste des Amtsgerichtes vom 4. September dieses Jahres. Dabei ging es unter anderem um einen Betrug zulasten eines älteren Ehepaares. Der Angeklagte habe sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für die falsche Richtung entschieden, um durch Straftaten seinen Lebensunterhalt zu sichern, sagte der Richter.

Die Justiz hätte dem Angeklagten eigentlich früher auf die Füße treten müssen, so der Richter weiter. „Wir machen das heute sehr deutlich.“

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