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„Trauerschwindler“: Berufungsprozess gegen Ex-Bestatter

Vor dem Landgericht Rostock beginnt am Mittwoch der Berufungsprozess gegen einen als „Trauerschwindler“ bekanntgewordenen Bestatter.

Er soll mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrogen haben soll. Im Mai 2023 war der damals 49-Jährige in erster Instanz vom Amtsgericht Rostock zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichtes hatte er drei Frauen in über zehn Fällen zwischen 2016 und 2018 gewerbsmäßig betrogen. 

Laut Anklage unterhielt der einschlägig vorbestrafte Mann dabei sexuelle Beziehungen zu den Frauen und soll deren emotionale Lage nach Trauerfällen ausgenutzt haben. Es geht insgesamt um eine Summe von rund 200.000 Euro. Die Fälle waren Thema der 2022 in der ARD ausgestrahlten Dokumentation „Der Trauerschwindler“.

Erst im vergangenen September wurde der Angeklagte erneut vom Amtsgericht Rostock wegen Betruges in einem anderen Fall zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann ist bisher weiter auf freiem Fuß.

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