Für die Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer plant die Bundesregierung einem Medienbericht zufolge eine Lockerung der Vorschriften für die Nachtruhe. Fanfeste und Public Viewing sollen während des Heimturniers vom 14. Juni bis zum 14. Juli bis in die Nacht hinein möglich sein, wie der „Spiegel“ unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums berichtete. Die Entscheidung über Genehmigungen solle demnach jedoch weiter bei den Kommunen liegen.
„Mit der Public-Viewing-Verordnung ermöglichen wir es den Städten und Gemeinden, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann“, wurde Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zitiert. Man freue sich „auf ein tolles Großereignis in Deutschland“. Nächste Woche soll das Kabinett die Regelung auf den Weg bringen.
In den zehn Austragungsorten gibt es offizielle Fanzonen der UEFA, in denen die Spiele auf Großbildschirmen gezeigt werden. Damit einhergehender Lärm könne „vor allem in den Abend- und Nachtstunden“ ein Problem mit Blick auf die Nachtruhe darstellen. Deshalb seien „besondere Vorschriften“ erforderlich, heißt es laut „Spiegel“ in dem Papier. Die Bundesregierung plane jedoch keine generellen Ausnahmen für Fanfeste und Public Viewing während der EM. Jeder Einzelfall solle geprüft werden.
Die spätesten Spiele des Turniers werden um 21 Uhr angepfiffen. Schon zur Winter-WM von Katar 2022 war eine Verordnung in Kraft getreten, die es Kommunen ermöglichte, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Damit waren auch Übertragungen nach 22 Uhr möglich.