Wegen teils lebensgefährlicher Angriffe auf drei Menschen aus unabhängigen, nichtigen Anlässen hat das Landgericht Rostock einen Mann aus Güstrow zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Der 39-Jährige hatte laut Gericht im vergangenen Jahr kurz hintereinander Bekannte und eine Nachbarin attackiert, teils wegen Streits um Alkohol oder persönlicher Differenzen.
Einen Mann, von dem er sich gestört fühlte, hatte er demnach getreten, mit Flaschen und einem Fleischklopfer geschlagen. Das Opfer wäre ohne Not-Operation gestorben, sagte der Vorsitzende Richter, Holger Schütt, während seiner mehr als anderthalbstündigen Urteilsbegründung. „Das war ihnen scheißegal.“ Schütt sprach von einer hohen kriminellen Energie.
Der Verurteilte traf das Opfer im Oktober vergangenen Jahres in der Wohnung von Nachbarn in seinem baufälligen Wohnhaus an. Zu den Nachbarn sei der Arbeitslose regelmäßig gegangen, um Alkohol zu trinken – und auch wegen des Stroms, da dieser in seiner eigenen Wohnung wegen nicht bezahlter Rechnungen abgestellt war.
Der Verurteilte habe nach eigener Auffassung das Sagen in dem Haus gehabt. Als der als Eindringling empfundene und unliebsame Bekannte mit den Nachbarn Drogen nehmen, dem Verurteilten aber nichts abgeben wollte, sei die Situation eskaliert. Nach der Provokation („Dann hau‘ mir mal in die Fresse“) habe er mit drei Flaschen auf den Mann eingeschlagen. Er habe das Opfer zudem mit einem Fleischklopfer geschlagen und getreten. Wegen der Intensität wertete das Gericht dies als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Das Strafmaß liegt über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert hatte. Gut einen Monat nach dem ersten Vorfall schubste der Verurteilte laut Gericht eine Nachbarin eine Treppe hinunter, nach einem Streit unter anderem um den Internet- und Stromanschluss. Die Frau erlitt Brüche unter anderem an der Wirbelsäule und trägt inzwischen Implantate. Ihr soll der Verurteilte laut Urteil 20.000 Schmerzensgeld zahlen und gegebenenfalls weitere Schäden ersetzen.
Diesen Angriff und einen weiteren wenig später im Dezember 2023 wertete das Gericht als gefährliche Körperverletzung. Im dritten Fall ging es um einen Streit unter Bekannten um Alkohol. Wieder attackierte der Verurteilte einen Mann dabei mit einer Flasche.
Schütt verwies auf den laut einem Sachverständigen hohen Intelligenzquotienten des Verurteilten von 118. Eigentlich hätten ihm alle Türen offengestanden, sagte Schütt. Stattdessen habe er mehrfach eine Lehre abgebrochen und am Tag etwa zehn Biere getrunken. Schütt widersprach dem Sachverständigen bei der Frage nach verminderter Schuldfähigkeit: Diese habe nicht vorgelegen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.