Die Gewerkschaft Verdi hat vor der zweiten Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vor einer Ausweitung der Warnstreiks gewarnt. Es müsse „substanzielle Vorschläge“ zur Lösung des Tarifstreits geben, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Frank Werneke der „Rheinischen Post“ (Dienstag).
„Alles andere wäre sehr enttäuschend und würde eine Ausweitung der Warnstreiks – insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Dauer – nach sich ziehen.“ Wenn die Verhandlungen in der dritten Runde Ende März scheitern sollten, komme eine Urabstimmung in Betracht, sagte Werneke weiter. Die zweite Verhandlungsrunde in dem Tarifkonflikt für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist für Mittwoch und Donnerstag in Potsdam geplant. Offen, wann es ein Angebot der Arbeitgeber geben wird
Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Niklas Benrath, ließ offen, wann es ein Angebot der Arbeitgeber geben wird. „Ob und wann wir ein Angebot abgeben oder ob wir – wie in vielen Tarifrunden in der Vergangenheit – ohne ein formales Angebot zu einer Einigung kommen, hängt vom konkreten Verhandlungsverlauf ab“, sagte Benrath der „Rheinischen Post“. Er warf Verdi vor, den Tarifstreit unnötig zu eskalieren.
Um den Druck zu erhöhen, legten am Dienstag erneut zahlreiche Beschäftigte in verschiedenen Städten ihre Arbeit nieder. Auch in Mecklenburg-Vorpommern waren viele Erzieherinnen und Erzieher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen dem Aufruf zum Warnstreik gefolgt. „Wir stehen hier mit rund 350 bis 400 Leuten auf dem Schweriner Marktplatz“, sagte eine Gewerkschaftssprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
In dem Tarifstreit gab es bisher keine nennenswerten Annäherungen. Verdi und der Beamtenbund verlangen für die Tarifbeschäftigten im Bund und in den Kommunen eine Steigerung der Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro mehr. So soll verhindert werden, dass die hohe Inflation einen großen Anteil der Reallöhne auffrisst. Die kommunalen Arbeitgeber lehnen die Forderung als wirtschaftlich nicht verkraftbar ab.