Mittwoch, 27.November 2024 | 18:39

Tarif für Pflege-Beschäftigte: Streit mit Krankenkassen

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Private Pflegedienste und Krankenkassen streiten um die Kosten für die tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiter.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) im Nordosten warf den Kassen am Donnerstag vor, die Refinanzierung der zum 1. September 2022 eingeführten Tarifgehälter zu verweigern. Die Krankenkassen wiesen dies zurück, räumten jedoch ein, dass die gegenwärtige Situation für die Dienste und Mitarbeiter sehr unbefriedigend sei.

Nach Worten des bpa-Landesvorsitzenden Michael Beermann sollen die Pflegedienste seit Monaten die höheren Personalkosten vorstrecken. Selbst ein nun ergangener Schiedsspruch stelle erst im Sommer 2023 eine Refinanzierung in Aussicht. „Gleichzeitig gab es zum 1. Februar die nächste Gehaltserhöhung. Das können die Dienste nicht leisten“, so Beermann. Er rief Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) auf, Gespräche zwischen den Pflegediensten und den Krankenkassen zu moderieren, um schnell eine Lösung zu finden.

Drese reagierte zurückhaltend. Werde der Schiedsspruch nicht akzeptiert, könnten die privaten Pflegedienste den Rechtsweg beschreiten. „Es entzieht sich unserer Kenntnis, weshalb dieser Weg nicht beschritten worden ist“, erklärte die Pressestelle des Ministeriums.

Von den Kassen hieß es, man befinde sich in der Umsetzung des Schiedsspruchs. Sie erklärten, dass der bpa nach einer Mitte 2022 erfolgten Erhöhung der Vergütung um mehr als 9 Prozent in den Verhandlungen zur Tariftreue-Regelung noch einmal rund 9 Prozent mehr für alle seine Mitgliedsunternehmen gefordert habe. Dass dies in der Breite notwendig sei, habe der Verband aber nicht nachgewiesen. Dies hat die Schiedsperson ebenso erkannt und den bpa aufgefordert, diesen Nachweis zu erbringen.

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