Das Verwaltungsgericht Schwerin muss am Donnerstag klären, ob eine Tagesmutter mit Beziehungen zur rechtsextremen NPD ihren Beruf ausüben darf.
„Der Tätigkeit als Tagesmutter stehe entgegen, dass eine schädigende ideologische Einflussnahme auf die zu betreuenden Kinder nicht ausgeschlossen sei“, argumentiert laut Angaben des Gerichts die Behörde im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Die Behörde hatte der Frau die Betriebserlaubnis verweigert.
Die Verhandlung in Schwerin soll um 10.00 Uhr starten.