Die Polizei hat zuletzt in mehr Fällen Festnetztelefone oder Handys angezapft. Im Jahr 2020 habe es 211 Überwachungen von Telekommunikation gegeben nach 197 im Jahr davor, wie das Innenministerium am Donnerstag in Schwerin mitteilte.
Die Daten seien fast ausschließlich erhoben worden, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Menschen zu finden – in 147 Fällen hätten die Behörden Handys geortet. Ein Richter muss den Einsatz vorher genehmigen. Ordne eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme ausnahmsweise bei Gefahr im Verzug selbst an, müsse sie unverzüglich eine richterliche Bestätigung einholen, erläuterte Innenminister Christian Pegel (SPD).
Die Datenerhebungen bezogen sich neben Handy-Ortungen außerdem in 31 Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation und in 33 Fällen auf andere Verkehrsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz. Die Gesamtzahl ergebe sich aus der Summe der überwachten Rufnummern oder Rufnummernkennungen, hieß es. „Sie ist nicht mit der Anzahl der überwachten Personen gleichzusetzen“, sagte Pegel.
Jährlich muss das Innenministerium dem Landtag melden, wie viele Überwachungen von Telefonen und Wohnungen stattgefunden haben. Wohnungen wurden 2020 dem Bericht zufolge nicht akustisch überwacht.