Die Bundesregierung spannt einen „umfassenden Abwehrschirm“, um die Folgen der hohen Energiekosten für Bürger und Unternehmen zu mildern.
Damit sollen der „gesellschaftlichen Zusammenhalt und die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes“ gesichert werden. Das Paket hat ein Volumen von 200 Milliarden Euro. Neben finanziellen Hilfen sollen mehr Kapazitäten bei Wärme und Strom in den Markt gebracht und durch Einsparungen die Abhängigkeit von Gas und anderen fossilen Energieträgern schneller reduziert werden.
Konkret enthält der Abwehrschirm folgende Maßnahmen:
Allgemein
Das Angebot an Energie soll durch Ausschöpfung aller Potenziale der Erneuerbaren Energie sowie der fortgesetzten Kohleverstromung und den Aufbau von Flüssiggas-Terminals ausgeweitet werden.
Zudem werden die Möglichkeiten geschaffen, die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen zu lassen. Mit Ländern, die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Gasfelder haben, wird unter Beachtung des Pariser Klimaabkommens zusammengearbeitet. Auf europäischer Ebene wird der Ausbau gemeinsamer Flächen für Offshore Wind ebenso vorangetrieben wie Investitionen in eine Wasserstoff-kompatible Pipeline-Infrastruktur. Die eingespeicherte Gasmengen werden über die Wintermonate wieder dem Markt zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung appelliert an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken.
Strompreis
Die gegenwärtig technisch bedingt hohen Gewinne von Nicht-Gaskraftwerken sollen genutzt werden, damit Verbraucher und Unternehmen stärker von den günstigen Produktionskosten der Erneuerbaren Energien und der übrigen Stromerzeuger profitieren. Für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein Basisverbrauch an Strom subventioniert. Beim darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis angelegt. Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
Gaspreis
Es wird eine Gaspreisbremse eingeführt, die die Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern soll. Die Gaspreisbremse ist zeitlich befristet. Sie kann nach einer Überprüfung verlängert werden. Der Gaspreis wird – zumindest für einen Teil des Verbrauchs – auf ein Niveau gebracht, das private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt.
Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse obliegt der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“. Ein Bericht soll Mitte Oktober vorliegen.
Weitere Wirtschaftshilfen
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wird wiederbelebt und neu ausgerichtet. Er soll im laufenden Jahr mit Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
Über den WSF werden die Gaspreis- und die Strompreisbremse finanziert. Der Fonds speist sich auch aus der Abschöpfung der Zufallsgewinne der Stromproduzenten. Aus dem Fonds stehen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen weitere Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung.
Sonstiges
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Eine Einigung soll bei dem Sonder-Energierat am 30. September erzielt werden. Die Umsatzsteuer auf wird bis zum Frühjahr 2024 sieben Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz wird auch auf Fernwärme ausgeweitet. Angesichts der erheblichen Kreditaufnahme im Rahmen des WSF erwartet der Bund eine finanzielle Beteiligung der Länder im Zuge des dritten Entlastungspakets.