Freitag, 18.Oktober 2024 | 08:52

Streit um GEMA-Gebühren: Weihnachtsmärkte protestieren mit “Tag der Stille”

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Auf vielen Weihnachtsmärkten in Deutschland bleibt es an diesem Montag, dem 4. Dezember, still.

In Hannover, Leipzig, Dresden, Erfurt, Magdeburg, Rostock und weiteren teilnehmenden Städten und Kommunen soll unter dem Slogan “Tag der Stille” keine Musik abgespielt werden. Das teilten die Weihnachtsmarktbetreiber mit.

Mit der Protestaktion wollen sich die Veranstalter gegen die aus ihrer Sicht hohen Kosten für GEMA-lizenzierte Musik wehren. “Alle Weihnachtsmärkte in Deutschland leiden unter den enorm gestiegenen Kosten, die die GEMA im vergangenen Jahr völlig überraschend erhoben hat”, teilte die Stadt Hannover mit. Die GEMA wehrt sich gegen die Vorwürfe. Seit 2011 sei die Bemessungsgrundlage gleichgeblieben. “Einige große, umsatzstarke Märkte haben uns deutlich zu kleine Flächen gemeldet”, sagte GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller. Die GEMA habe die Gesamtfläche der Märkte bis 2022 nicht kontrolliert, sondern sich in den vergangenen Jahren auf die gewissenhafte und korrekte Anmeldung der Weihnachtsmarktbetreiber verlassen.

Deutschlandweit hat die GEMA nach eigenen Angaben rund 3350 Rechnungen an Weihnachtsmarktbetreiber für das Jahr 2022 versendet. In 167 Fällen habe es höhere Gebühren gegeben, in 35 Fällen sogar im fünfstelligen Bereich. “Uns geht es nicht darum, dass wir keine GEMA-Gebühren bezahlen wollen”, hieß es etwa aus Erfurt. “Wird mit der GEMA keine Einigung erzielt, müsste man auf ein Live-Programm verzichten. Das wollen wir nicht.”

Die GEMA gab an, mit den 35 größten Weihnachtsmärkten, bei denen es zu signifikanten Veränderungen der Lizenzgebühren kam, auch in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag “im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Lösungen für 2022 und 2023 gefunden” zu haben.

Die GEMA vertritt in Deutschland als Autorengesellschaft die Urheberrechte von über 90.000 Rechteinhabern wie Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern weltweit. Sie schüttet die Einnahmen an sie aus, wenn urheberrechtlich geschützte Lieder gespielt werden. Musikstücke, deren Urheber seit mindestens 70 Jahren tot sind, sind dagegen lizenzfrei.

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