Die historische Altstadt von Wismar stellt eine beliebte Kulisse für Straßenmusiker und Kleinkünstler dar. Das Darbieten von Straßenmusik bzw. Straßenkunst auf Gehwegen und in der Fußgängerzone der Hansestadt Wismar ist grundsätzlich eine Sondernutzung.
Sie ist nach § 4 Absatz 5 der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar erlaubnisfrei, wenn es sich um einzeln auf Gehwegen und in der Fußgängerzone auftretende Künstler und Straßenmusikanten (ohne elektroakustische Verstärker) handelt. Für die übrigen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer etc.) muss eine ausreichende Breite zur Nutzung der öffentlichen Fläche verbleiben. Es darf auch nicht zu einer störenden Beeinträchtigung der Anwohner, der Gewerbetreibenden und der Nutzer von genehmigten Sondernutzungsflächen, z. B. Außenbestuhlung der Gastronomie kommen. Hier gilt gegenseitige Rücksichtnahme.
Der Einsatz von elektroakustischen Verstärkern ist daher bei Straßenmusik nicht erlaubt.