Ein Sexualstraftäter hat in Vorpommern seine elektronische Fußfessel deaktiviert und damit eine groß angelegte Fahndung ausgelöst.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag erklärte, wurde der gesuchte 57-Jährige am frühen Morgen nach knapp 20 Stunden widerstandslos auf offener Straße in Stralsund gefasst. Ein Passant hatte den Mann aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung erkannt und der Polizei gemeldet. „Nun ermitteln wir, wo der Gesuchte in der Zwischenzeit war“, sagte der Sprecher. Außerdem soll ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht beantragt werden.
Der 57-Jährige war von einem Gericht zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen sexueller Nötigung von Kindern verurteilt worden, wie der Sprecher erklärte. Diese Strafe habe der Mann aus der Region Vorpommern-Rügen vollständig verbüßt gehabt. In solchen Fällen werde eine elektronische Fußfessel und Führungsaufsicht angeordnet, um den Mann auch in Freiheit unter Kontrolle zu halten. „Freiheit muss auch erst wieder gelernt werden.“
Der Gesuchte war erst seit wenigen Tagen auf freiem Fuß und am Montagvormittag zuletzt in einem Supermarkt in Stralsund gesehen worden. Danach war die elektronische Fußfessel außer Betrieb. Sie sei vermutlich mit einem Gegenstand durchtrennt worden, hieß es. Damit laufe automatisch ein Alarm beim Amt für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern auf, das solche Fälle betreut.
Für solche Verstöße gegen das Tragen solcher Fußfesseln kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Laut Staatsanwaltschaft müssen sich Straftäter in solchen Fällen bis zu fünf Jahre nach Strafverbüßung überwachen lassen. Eine Fußfessel werde im Schnitt maximal ein Jahr angeordnet.