In der Debatte um die Rückforderung staatlicher Corona-Hilfen hat der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommerns Verständnis für die Kritik aus den Reihen der Wirtschaft geäußert, zugleich aber auf strikte Einhaltung der Hilfekriterien gedrungen.
Rückzahlungen würden wegen verschiedener Krisen in kurzer Folge gerade kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. „Die Zeiten sind schwierig und genau deshalb ist es im Sinne aller Steuerzahlenden wichtig, dass Hilfen zielgerichtet ausgereicht und ihre Verwendung sorgfältig geprüft wird“, betonte der Geschäftsführer des Landesverbandes, Sascha Mummenhoff, am Montag in Schwerin.
Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorging, fordert der Staat von Unternehmen und Selbstständigen in MV bislang rund 140 Millionen Euro aus insgesamt sieben unterschiedlichen Hilfsprogrammen zurück. Das entspricht etwa neun Prozent der zur Milderung der Pandemie-Folgen im Nordosten ausgereichten Hilfen im Umfang von insgesamt 1,61 Milliarden Euro.
Mit dem Geld sollten Einnahmeausfälle kompensiert und die Begleichung der Fixkosten sichergestellt werden. Bei gut 80.000 Auszahlungen gibt es den Angaben zufolge in 14.065 Fällen Rückforderungen wegen sogenannter Überkompensation. Der AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt äußerte die Befürchtung, dass damit einigen der betroffenen Firmen die Insolvenz droht. Er schlug vor, Unternehmen, die investieren, die Schulden zu erlassen.
Wirtschaftsverbände hatten bereits im Vorjahr das Vorgehen der Behörden kritisiert und dabei insbesondere unklare Kriterien für die Abrechnungen und enge Terminsetzungen beklagt. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage weiter hervorgeht, wurde für die Mehrzahl der geforderten Endabrechnungen Fristverlängerungen beantragt, die Ende Januar aber ausliefen. Anfang Februar fehlten noch 1700 dieser Abrechnungen.
Nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden insgesamt rund 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember-, oder Neustarthilfe ausgezahlt.