Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue ist es ein wichtiger Schritt, dass Mecklenburg-Vorpommern mit elf anderen Bundesländern im Streit mit Bayern um den Länderfinanzausgleich eine Stellungnahme eingereicht hat. „Ich bin davon überzeugt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner aktuellen Form verfassungskonform ist und auch gut funktioniert. Das haben die vergangenen drei Jahre gezeigt“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag laut Mitteilung.
Die zwölf Bundesländer hatten am Montag die Stellungnahme am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Zur Prozessgemeinschaft gehören außer MV auch Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Staatsrechtler Stefan Korioth von der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München vertritt sie vor dem obersten Verfassungsgericht.
Im Juli hatte Bayern Klage gegen den Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Freistaat fordert eine Neuregelung, da er seit Jahren die größte Last bei dem Ausgleichssystem trägt. „Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten“, äußerte Staatsrechtler Korioth.