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Steckt „Strohmann“ dahinter?: Millionenspende an AfD wirft Fragen auf

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Im Fall einer hohen Wahlkampfspende von 999.900 Euro, die am 23. Januar bei der AfD einging, hat der „Spiegel“ neue Details zum Absender recherchiert. Bei dem Mann, der offiziell als Spender auftrat, soll es sich demnach um ein Mitglied des Aufsichtsrats eines bekannten Thüringer Unternehmens handeln.

Gegenüber der Bundestagsverwaltung hatte die Partei die Personalien ihres Gönners mit Horst Jan Winter angegeben und eine Adresse im thüringischen Blankenhain (6600 Einwohner) genannt. Die Anschrift warf jedoch Fragen auf: Unter der angeblichen Anschrift des Spenders ist der Mann nach Medienberichten offenbar unbekannt.

Laut „Spiegel“ handelt es sich bei der Adresse um den Zweitwohnsitz des Geschäftsmanns Horst Jan Winter aus Jena, der laut Handelsregisterunterlagen als Aufsichtsrat der Böttcher AG fungiert, eines mittelständischen Versandhändlers aus Zöllnitz bei Jena. Die 1995 gegründete Aktiengesellschaft, die unter anderem Büroartikel, Elektronik und Werkzeug anbietet, meldete vor wenigen Tagen einen Rekordumsatz in Höhe von 900 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2024.

„Unser Traum von Deutschland“

Der Vorstandsvorsitzende der Böttcher AG, Udo Böttcher, zeigte sich zuletzt in sozialen Medien als Bewunderer von AfD-Chefin Alice Weidel. So nannte er die AfD-Politikerin „meine Kanzlerin“ und lobte eine Rede von ihr als „geil“. Weidels Ausführungen sollten „unser Traum von Deutschland sein“, so Böttcher.

Ob es eine Verbindung zwischen der Spende des Aufsichtsrats und dem Unternehmen gibt, ist bislang unklar. Sowohl Winter als auch die Böttcher AG waren laut dem Bericht für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner forderte unterdessen eine Prüfung der Großspende durch die für die Finanzkontrolle der Parteien zuständige Bundestagsverwaltung. „Die Bundestagsverwaltung muss den Fall untersuchen und Finanzermittlungen einleiten“, so die Linken-Politikerin zu dem Magazin. Sogenannte Strohmannspenden, bei denen der oder die tatsächlichen Geldgeber verschleiert werden, sind verboten. Parteien, die gegen dieses Annahmeverbot verstoßen, drohen Strafzahlungen in dreifacher Höhe.

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