An diesem Freitag tritt in Deutschland eine Gesetzesnovelle zum Stalking in Kraft.
Darunter falle dann auch das Nachstellen Anderer mittels moderner Kommunikationsmittel wie Handys, zum Beispiel durch das Ausspähen von Daten, teilte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) am Donnerstag mit. Damit werde der Opferschutz gestärkt. Die Strafen für Stalking sind im Strafgesetzbuch im Paragrafen 238 geregelt. Den Angaben zufolge hat die Zahl derer in Mecklenburg-Vorpommern zugenommen, die nach diesem Paragrafen verurteilt wurden.
Im Jahr 2018 gab es den Angaben zufolge vier Verurteilungen, im Jahr 2019 zehn Verurteilungen und im vorigen Jahr wurden elf Personen verurteilt, darunter auch eine Frau.