Dienstag, 11.Februar 2025 | 13:32
1.3 C
Wismar

SPD und Grüne enttäuscht: Legalisierung von Abtreibungen vorerst gescheitert

Share

Ein Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist vorerst gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung des Ausschusses nötig gewesen – für die es, unter anderem durch den Widerstand von Union und FDP, keine Mehrheit gab. Bis zum Abend hatte der Ausschuss über die umstrittene Materie debattiert.

Der Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen sei „unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt hat“, erklärte am Abend der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings. Enttäuschung dagegen bei SPD und Grünen, die den Gesetzentwurf maßgeblich vorangetrieben hatten. „Dass Union und FDP nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig und ein fatales Signal für unsere Demokratie“, erklärten die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge am Abend in einem gemeinsamen Statement.

Ohne die Unterstützung von Union und FDP im Rechtsausschuss hätte es möglicherweise eine „Zufallsmehrheit mit der AfD“ gegeben, um den Entwurf doch noch zur Abstimmung zu bringen. „Diese rote Linie überschreiten wir nicht“, machten beide deutlich.

Zuvor hatten mehrere Verfassungsrechtler, Ärzte und Wissenschaftlerinnen in einer dreistündigen Anhörung zu dem umstrittenen Gesetzentwurf Stellung bezogen. Der Entwurf, den 328 Bundestagsabgeordnete im Herbst 2024 als sogenannten Gruppenantrag eingereicht hatten, sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

Eine Expertenkommission hatte im April eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Geregelt ist dies durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch – den die Antragsinitiatoren per Gesetzesänderung abschaffen wollten. Daraus wird nun vor der Bundestagswahl und sehr wahrscheinlich auch bis zur Einsetzung eines neuen Bundestags nichts mehr.

Streit auch unter Juristen und Medizinern

In der Ausschusssitzung wurde deutlich, wie weit die Positionen teils auch unter Experten der gleichen Disziplin auseinanderliegen. Insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit einer Legalisierung und zur Frage, ob es ungewollt Schwangere in Deutschland tatsächlich mit größeren Engpässen bei der medizinischen Versorgung zu tun haben, gab es Uneinigkeit.

Während etwa die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte, dass die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts keiner Legalisierung im Wege stünden, sprach die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalkski von einem „verfassungswidrigen“ Vorgehen der Antragsinitiatoren. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch warnte vor einem „Anzünden der Gesellschaft“, sollte es zu einer Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kommen.

Andere wie etwa die Wissenschaftlerin Rona Torenz argumentierten, dass die aktuelle gesetzliche Regelung die Stigmatisierung von Betroffenen und Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche vornehmen, zementiere. Sie wies auch auf die teils dreistelligen Summen hin, die Frauen für den Eingriff zahlen müssten. Die Initiative der 328 Abgeordneten hatte auch zum Ziel, Schwangerschaftsabbrüche künftig zur Standardleistung von Krankenkassen zu machen – und Betroffene zumindest finanziell zu entlasten.

Folge uns...

Kommentiere den Artikel

Bitte schreibe deinen Kommentar!
Bitte gib hier deinen Namen ein

lass' uns dir doch helfen

Mit einem Stichwort oder auch nur einem Namen findest du, wonach du suchst

Unser gesamtes Archiv mit tausenden Artikeln, Beiträgen und zahlreichen Informationen steht dir bei der Suche zur Verfügung. Dabei stehen dir alle Bereiche wie z.B. Politik, Sport, Wirtschaft oder Rostock, Schwerin, Wismar zur Verfügung.