Wegen eines brutalen Angriffs auf seine Eltern hat das Landgericht Schwerin einen 46-jährigen Mann aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht legte dem Angeklagten zweifache gefährliche Körperverletzung zur Last. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen versuchten Mordes angeklagt.
Aus Sicht des Richters wollte der Frührentner seinen Eltern Todesangst einjagen. Er sei aber letztlich vom versuchten Tötungsdelikt zurückgetreten und habe die Tat nicht fertig ausgeführt.
Laut Anklage war der Mann am späten Abend des 29. Mai dieses Jahres in das elterliche Haus in Grevesmühlen eingedrungen. Dort überfiel er zunächst seine zum Tatzeitpunkt 63-jährige Mutter, bedrohte sie mit einem Messer mit 25 Zentimeter langer Klinge, setzte ihr eine Schreckschusspistole an den Kopf und drückte ab.
Seinem Vater versetzte er während einer verbalen Auseinandersetzung mehrere Stiche und Schnitte in die Arme, den Unterschenkel und in die Hüfte. Der Vater konnte seinem Sohn entkommen, verschanzte sich mit seiner Frau in der Küche und alarmierte die Polizei.
Der Angeklagte hatte vor Gericht bestritten, dass er seine Eltern töten wollte. Er habe dem Vater Angst einjagen wollen, damit dieser sich einmal so fühlt „wie ich als Kind“.