Der Landkreis informiert zu einer möglichen Rückkehr zum Regelbetreib in Kindertagesstätten und einer Wiedereinführung der Präsenzpflicht an Schulen:
Wie aus der gemeinsamen Erklärung der Landesregierung und der Landkreise und kreisfreien Städte zum „Ampelerlass“ vom 12. Februar hervorgeht, sollen Schulen und Kitas in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise wieder geöffnet werden, sofern es die Inzidenzen zulassen.
Kindertagesstätten
Mit dem Ende der Winterferien am 22.2.2021 soll für Landkreise mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 die aktuelle Schutzphase im Bereich Kindertageseinrichtungen enden. Das heißt, diese werden geöffnet und vorerst nicht weiter an die Eltern appelliert, ihre Kinder zuhause zu betreuen. Dies dennoch zu tun, steht den Eltern selbstverständlich frei.
Schulen
Anders verhält es sich bei den Schulen: Hier besteht erst ab einer stabilen Inzidenz unter 50 die Möglichkeit, zum Präsenzunterricht zurückzukehren. Dies wäre frühestens ab Mittwoch dem 24.2.2021 möglich.
Schrittweise soll dann für Schüler von Klasse 1-6 wieder Präsenzunterricht angeboten werden – allerdings erst sobald der betreffende Landkreis die Inzidenz von 50 mindestens 10 Tage in Folge nicht überschritten hat. Sobald diese Grenze für einen Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten wird, würde zum Distanzunterricht zurückgekehrt.
Bleibt die Inzidenz unter 50, soll ab dem 8. März auch für die höheren Jahrgänge ab Klasse 7 im Wechsel Präsenzunterricht stattfinden.
Sobald Präsenzunterricht stattfindet, gilt auch wieder die Präsenzpflicht.
Das bedeutet für Nordwestmecklenburg
Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.
Der Betrieb in Kindertagesstätten und sonstigen Kindertageseinrichtungen kann ab Montag dem 22.2. entsprechend dem Ampelerlass regulär wieder aufgenommen werden.
„Wir alle möchten, dass die Schulen bald wieder den Präsenzbetrieb aufnehmen können – im Interesse der Schülerinnen und Schüler, aber auch deren Eltern“, so Landrätin Kerstin Weiss: „Aber es hängt daran, dass wir als Landkreis stabil unter die Inzidenz von 50 kommen und dort auch bleiben. Das können wir nur erreichen, wenn sich die Menschen im privaten Bereich einschränken und unnötige Kontakte vermeiden. Dieser Appell gilt weiterhin. Die meisten Infektionen derzeit stammen aus dem privaten Bereich, in dem es viele mit den Regeln oft nicht zu genau nehmen oder diese komplett missachten.“