Beim Umzug verlegt, im Bus aus der Tasche gefallen oder im Freibad geklaut worden – es gibt viele Möglichkeiten, warum Führerschein oder Fahrzeugpapiere plötzlich fehlen können. Dann heißt es: richtig reagieren. Denn ohne die notwendigen Dokumente darf niemand im Straßenverkehr unterwegs sein.
„Wer in Deutschland mit dem Auto unterwegs ist, muss einen gültigen Führerschein mit sich führen“, sagt Philipp Mathey vom Automobil-Club Verkehr (ACV). Bei einer Verkehrskontrolle muss der Führerschein auch immer im Original vorgelegt werden können, ansonsten droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Ist der Führerschein verloren gegangen, sollte man sich umgehend um Ersatz bemühen. „Einen neuen Führerschein gibt es bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes, die oft im Bürgeramt angesiedelt ist“, sagt Tim Schmidhäußler, Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE). Dort kann auch ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden, der bis zur Fertigstellung des neuen Dokuments vorgezeigt werden kann. Denn bis der neue EU-Kartenführerschein fertig ist, kann es bis zu acht Wochen dauern.
„Handelt es sich bei dem verlorenen Führerschein noch um einen älteren Papierführerschein, der an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde, ist in der Regel auch eine sogenannte Karteikartenabschrift der früheren Fahrerlaubnisbehörde erforderlich“, erläutert Schmidhäußler die lange Bearbeitungszeit.
Für die Beantragung eines neuen Führerscheins sind laut ACV zudem ein biometrisches Passfoto und Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Wurde der Führerschein erstmals an einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt, ist auch dann eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
Wurde der Führerschein etwa im Urlaub gestohlen, sollte unbedingt sofort Anzeige erstattet werden. „Die von der Polizei ausgestellte Diebstahlbescheinigung ist in der Regel für den Neuantrag am Wohnort erforderlich“, sagt Daniela Mielchen. „Außerdem kann diese Bescheinigung sinnvoll sein, damit im Falle einer Verkehrskontrolle kein Bußgeldverfahren eingeleitet wird“, so die Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg.
Mielchen weist darauf hin, dass ein vorläufiger Führerschein nur in Deutschland gilt, im Ausland werde er zumeist nicht anerkannt. „Verliert man seinen Führerschein oder auch die Fahrzeugpapiere im Ausland, sollte man dies sofort der Polizei vor Ort melden und sich auch hierfür eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen.“
Der Gang zur Polizei ist hingegen nicht erforderlich, wenn der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, in Deutschland verloren geht. „In dem Fall kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle sofort ein neuer Fahrzeugschein beantragt und in der Regel auch gleich mitgenommen werden“, sagt Mathey. Hierfür sind Personalausweis oder Reisepass, ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU), der Fahrzeugbrief und teils auch eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust erforderlich.
Eine Kopie des Fahrzeugscheins gilt übrigens nicht als gültiges Dokument und ist im Falle einer Verkehrskontrolle unzulässig. Der Fahrzeugschein muss dem ACV zufolge bei einer Polizeikontrolle im Original vorgelegt werden können, andernfalls wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
Andere Regeln gelten für die Zulassungsbescheinigung Teil II, den Fahrzeugbrief. Er muss und sollte nicht im Auto mitgeführt werden, wie Rechtsanwältin Mielchen rät: „Der Fahrzeugbrief gilt als Eigentumsnachweis und sollte daher an einem sicheren Ort zu Hause oder in einem Schließfach bei der Bank aufbewahrt werden.“ Denn der Fahrzeugbrief wird lediglich beim Fahrzeugverkauf oder bei der Ummeldung benötigt. Einen vorläufigen Fahrzeugbrief gibt es nicht.
Geht dieses Dokument verloren, kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis ein neuer Fahrzeugbrief erstellt ist. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust zunächst dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, welches den Vorgang für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. „Erst nach Ablauf der Frist kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden“, so Tim Schmidhäußler vom ACE.
Für die Beantragung eines neuen Fahrzeugbriefs ist in der Regel außerdem eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust erforderlich, die bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Zudem können Personalausweis oder Reisepass, der Fahrzeugschein, der Prüfbericht der letzten HU und ein Eigentumsnachweis notwendig sein.
Ob verloren, beschädigt oder gestohlen: „Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich im Vorfeld des Behördenbesuchs zu erkundigen, welche Unterlagen die individuelle Behörde für den jeweiligen Neuantrag benötigt und welche Kosten veranschlagt werden“, sagt Anwalt Schmidhäußler.
Die Kosten für die Neuausstellung der Papiere variieren je nach Bundesland. Dem ADAC zufolge wird für einen neuen Fahrzeugschein zwischen 11 und 50 Euro verlangt. Ein vorläufiger Führerschein liegt bei rund 80 Euro, die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei etwa 35 Euro. Die Neuausstellung eines Fahrzeugbriefs wird laut ADAC mit 50 bis 80 Euro berechnet.