Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern müssen Mecklenburg-Vorpommern spätestens am Freitag verlassen – wegen des seit Beginn dieser Woche geltenden Corona-Shutdowns im Land.
In der Nacht zu Samstag endet die Übergangsfrist, die ihnen eingeräumt wurde. Vorerst bis zum 11. Mai darf dann nur nach MV einreisen, wer seinen Hauptwohnsitz in dem Bundesland hat oder seine Kernfamilie besucht. Wer sich daran nicht hält, dem drohen Bußgelder.
Wie viele Menschen der „Rausschmiss“ tatsächlich betrifft, weiß niemand. Etwa 38 000 Zweitwohnsitze von Menschen, deren Hauptwohnsitz außerhalb des Bundeslandes ist, seien registriert, sagte ein Regierungssprecher. „Die betrifft es auf jeden Fall.“ Dazu kämen aber noch nicht angemeldete Wohnsitze oder Dauercamper. Eine abschließende Zahl gibt es deshalb nicht.
Kritiker bemängeln, dass jemand, der sich in seinem Ferienhäuschen an der Ostsee aufhält, nicht per se auch ein Infektionstreiber sei. Das stimme grundsätzlich, sagte der Regierungssprecher. Aber alle Corona-Schutzmaßnahmen zielten darauf, Kontakte zu reduzieren. Mobilität trage eben zum Infektionsgeschehen bei. Daher sollen Reisen so weit wie möglich reduziert werden.
Einige Wohnungsbesitzer wehren sich juristisch. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald ist derzeit mit mehreren Verfahren beschäftigt, in denen Zweitwohnungsbesitzer gegen die Regeln klagen. Das hatte Gerichtssprecherin Dorothea ter Veen am Mittwoch bestätigt. Parallel klagen auch Ferienwohnungsvermieter, die ihre Wohnungen wieder vermieten wollen. Wann die Richter entscheiden könnten, konnte ter Veen aber nicht sagen.