In Schleswig-Holstein müssen Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr seit dem Jahreswechsel keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Verordnung der schwarz-grünen Landesregierung trat um Mitternacht wie angekündigt in Kraft. Schleswig-Holstein ist das dritte Bundesland, dass diese Corona-Schutzmaßnahme aufhebt.
Die Maskenpflicht war in der Corona-Pandemie als Auflage zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verhängt worden. An ihre Stelle ist nun die Empfehlung getreten, Mund und Nase in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs zu bedecken.
Die Landesregierung in Kiel hatte ihre Entscheidung mit der Entwicklung der Corona-Fallzahlen begründet. Zwar sei die Lage in den Krankenhäusern angespannt, hieß es, doch liege dies an der hohen Zahl von Patientinnen und Patienten mit anderen Atemwegserkrankungen. Auch sei die Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen weitgehend immunisiert, so dass Erkrankungen überwiegend mild verliefen.
In Bayern und Sachsen-Anhalt war die Maskenpflicht bereits früher entfallen. In Schleswig-Holsteins Nachbarländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern müssen Fahrgäste in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs weiterhin eine Maske tragen. Für Fernzüge und Fernbusse ist mindestens bis zum 7. April bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben, also auch in Schleswig-Holstein.