Samstag, 30.November 2024 | 06:48

Schwesig geht nicht weiter gegen Aussagen von Ploß vor

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Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat das Urteil des Landgerichts Hamburg im Rechtsstreit mit dem Hamburger CDU-Landesvorsitzenden Christoph Ploß akzeptiert.

Mit Fristablauf am Dienstag sei keine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt worden, teilte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin mit. Der Streit drehte sich um eine Aussage des CDU-Politikers zu Schwesigs Verhältnis zu Russland und ihrer Unterstützung für die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2.

Timm betonte, dass Schwesig die von Ploß Anfang Februar in einer Talkshow zitierten Sätze: „Diese Völkerrechtsverletzungen interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb“, nie gesagt habe. Trotz einer möglichen Aussicht auf Erfolg in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht habe sie aber entschieden, die Sache juristisch nicht weiter zu verfolgen. „Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine und seinen Folgen stehen für uns jetzt andere Fragen im Vordergrund“, so Timm.

Ende Februar hatte das Gericht im Eilverfahren einen Antrag von Schwesigs Anwälten abgelehnt, Ploß per Unterlassungsverfügung die Aussage verbieten zu lassen. Nach Ansicht der Richter bestand kein Anspruch auf Unterlassung, weil die angegriffene Äußerung in einer hitzigen Diskussion als politische Meinungsäußerung und nicht als Wiedergabe eines Zitats zu verstehen sei.

Nach der Eskalation im Ukraine-Konflikt hatte die Bundesregierung die Genehmigung für Nord Stream 2 vorerst gestoppt. Die umstrittene Gaspipeline ist zwar fertiggestellt, kann wegen fehlender Zertifizierung aber nicht in Betrieb genommen werden. Das Vorgehen der Bundesregierung wird seit dem Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine auch von Schwesig unterstützt.

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