Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro begrüßt. „Das Urteil stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Sender haben jetzt Planungssicherheit“, sagte Schwesig am Donnerstag in Rostock. Die Beiträge erhöhen sich rückwirkend zum
20. Juli um monatlich 86 Cent je Haushalt.
Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Beitragserhöhung statt und rügten Sachsen-Anhalt, das dem vereinbarten Staatsvertrag als einziges Land die Zustimmung versagt hatte. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) Mecklenburg-Vorpommern hatte wie 14 andere Bundesländer dem ursprünglichen Vertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrages zugestimmt. „Das Urteil muss jetzt umgesetzt werden“, forderte Schwesig.
Die AfD-Landtagsfraktion sprach hingegen von einer „gefälligen Entscheidung der Verfassungsrichter“ und nahm das Urteil zum Anlass, ihre Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erneuern. „Wir müssen weg vom zwangsgebührenfinanzierten Fernsehen hin zu einem Grundfunk, wie ihn die AfD fordert“, sagte der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.