Mittwoch, 27.November 2024 | 21:29

Schwesig: Aufhebung der Schuldenbremse muss möglich sein

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Mecklenburg-Vorpommern will nach den Worten von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die krisenbedingten Sonderausgaben möglichst ohne neue Schulden finanzieren.

Doch müsse es möglich sein, bei Bedarf die Schuldenbremse auszusetzen. „Für den Fall, dass die Energiekrise weitere Unterstützungsmaßnahmen erfordert, darf man einen solchen Weg nicht ausschließen“, sagte Schwesig der Deutschen Presse-Agentur in Schwerin. Dies hätten die Länderchefs bei den Gesprächen mit der Bundesregierung mehrfach deutlich gemacht und auf eine Ausnahmeregelung gedrungen.

Anders als in der Corona-Krise verzichtete das Land bislang auf eine weitere Verschuldung. Auf seiner letzten Sitzung im alten Jahr billigte der Landtag Mitte Dezember einen Nachtragshaushalt. Demnach stehen 2023 zusätzlich 508 Millionen Euro bereit, um Schulen, Kitas, kommunale Energieversorgern, Mittelständlern und bedürftigen Bürgern zu helfen, die Energiepreissteigerungen zu bewältigen und die Energiewende zu beschleunigen. Der darin enthaltene Härtefallfonds umfasst 100 Millionen Euro. Das Land greift zur Finanzierung in seine Rücklagen und nutzt Steuermehreinnahmen. Dazu kommen die Hilfsprogramme des Bundes.

„Nun müssen wir dafür sorgen, dass diese Unterstützung, für die sehr, sehr viel Geld bereitsteht, auch bei den Menschen und den Unternehmen direkt ankommt“, sagte Schwesig. Deshalb werde sich die Landesregierung auf ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr am 3. Januar auch mit der Umsetzung des beschlossenen Härtefallfonds für kleine und mittlere Betriebe befassen. Das Land stocke die vom Bund dafür zugesicherten 20 Millionen Euro auf 40 Millionen auf. Millionen-Beträge sind auch für die Bereiche Bildung und Soziales eingeplant. „Für mich und die Landesregierung ist die wichtigste Aufgabe im neuen Jahr, unser Land weiter gut durch die Energiekrise zu steuern“, betonte Schwesig.

Kritik übte sie an den nach ihrer Meinung oft zu zögerlichen Entscheidungen des Bundes. Die Länder hätten angesichts der rasanten Preissprünge bei Energie schon ab März konkrete Hilfsmaßnahmen gefordert, die aber erst mit zum Teil erheblicher Verspätung in Berlin beschlossen worden seien und deren konkrete Umsetzung stocke. „Ich finde es nicht gut, dass wir die Maßnahmen nicht schon eher klarhaben. Unsere Landesregierung hat seit Frühjahr dafür geworben, dass wir sowohl Preisbremsen als auch Härtefallregelungen brauchen. Die Diskussionen auf Bundesebene zogen sich dann doch sehr lange hin“, beklagte Schwesig.

Bei den Planungen zum neuen Doppeletat für die Jahre 2024/25 strebe die Landesregierung einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf ohne neue Schulden an. „Aber keiner weiß, wie sich die Energiekrise weiter entwickeln wird. Man muss bereit sein, auf Entwicklungen zu reagieren. So haben wir es in der Corona-Pandemie auch gemacht“, sagte Schwesig. 2020 hatte Mecklenburg-Vorpommern erstmals die auch in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse ausgesetzt und neue Kredite in Höhe von insgesamt 2,85 Milliarden Euro beschlossen. Das ist in Notlagen rechtlich zulässig. Der Umfang des sogenannten Corona-Schutzfonds ist allerdings umstritten, da mit dem Geld auch Investitionen finanziert werden, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Pandemie stehen.

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