Für einen auf frischer Tat ertappten Ladendieb in Schwerin ist die Strafe auf dem Fuß gefolgt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, verurteilte das Amtsgericht Schwerin den 26-Jährigen im beschleunigten Verfahren bereits einen Tag nach der Tat wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von vier Monaten – ohne Bewährung.
Er sei dabei ertappt worden, wie er in einem Drogeriemarkt Elektronikartikel habe entwenden wollen, und daraufhin von der Polizei festgenommen worden.
Laut Staatsanwaltschaft war der Mann zuvor schon mehrfach bei ähnlichen Delikten erwischt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche könne Widerspruch eingelegt werden. Sollte dies erfolgen, bleibe der Mann bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.