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Schwerin: Raubgräberei soll strafbar werden

Mecklenburg-Vorpommern bekommt ein neues Denkmalschutzgesetz. Der Entwurf von Kulturministerin Bettina Martin (SPD) sieht unter anderem einfachere Genehmigungsverfahren vor, wie das Ministerium nach der Verabschiedung im Kabinett mitteilte. So werde das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege künftig innerhalb eines Monats Stellung zu Baugenehmigungen nehmen müssen. Ansonsten gelte das Einvernehmen als erteilt.

Im Gesetz soll die überragende Bedeutung des Klimaschutzes festgeschrieben werden. In der Neufassung würden ausdrücklich die Belange der energetischen Verbesserung, der Klimaanpassung und der Barrierefreiheit als berechtigte Interessen der Eigentümer von Denkmälern berücksichtigt, erklärte die Ministerin. Archäologische Schätze sollen besser geschützt werden. Unerlaubte Grabungen, auch Raubgräberei genannt, soll unter Strafe gestellt werden.

Der Gesetzentwurf wird den Angaben zufolge jetzt dem Landtag zugeleitet. Dort sollen die Abgeordneten darüber beraten. Sie können auch noch Änderungen am Gesetz vornehmen. Am Ende steht dann ein Landtagsbeschluss. Das Denkmalschutzgesetz des Landes ist laut Ministerium zuletzt vor 19 Jahren geändert worden.

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