Nach dem Tod eines Jungen im Lankower See in Schwerin hat die Staatsanwaltschaft eine Obduktion des Leichnams angeordnet.
„Wir wollen damit die genaue Todesursache klären lassen“, sagte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde am Mittwoch. Mit einem Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung werde am Freitag gerechnet. Die Obduktion gehört zu einem Todesermittlungsverfahren, mit dem die Polizei in solchen Fällen die genauen Umstände von Badeunfällen näher unter die Lupe nimmt.
Nach bisherigen Ermittlungen war der Zwölfjährige mit Bekannten am Sonntag an dem Badesee. Er soll ein Stück einem Boot hinterhergeschwommen sein. Nach Angaben der Zeugen war der Schüler dann plötzlich in Not geraten und untergegangen. Geklärt werden soll auch, ob jemandem eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen wäre.
Die Polizei hatte seit Sonntag tagsüber mit einem Großaufgebot gesucht. Der Junge konnte erst am Dienstag mit Hilfe eines Sonargerätes im trüben Wasser geortet und nur noch tot vom Seegrund geborgen werden. Der Lankower See ist etwa 1,5 Kilometer lang und bis zu zehn Meter tief. Die Sichttiefe ist wegen des trüben Wassers und starken Algenwachstums gering.