Gut fünf Monate nach dem Auffinden eines toten Babys im Hinterhof eines Schweriner Mietshauses muss sich die Mutter wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Das Landgericht in Schwerin setzte für den kommenden Dienstag (11. April) den ersten Verhandlungstag an. Sieben weitere sind vorerst geplant.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter in der Anklage Totschlag vor. Die inzwischen 26 Jahre alte Frau soll in den frühen Morgenstunden des 28. Oktober ihr Kind unmittelbar nach der Geburt aus dem Fenster einer Wohnung im dritten Obergeschoss geworfen haben. Die rechtsmedizinische Untersuchung habe ergeben, dass das Mädchen lebend zur Welt gekommen war, hieß es. Laut Gutachten erlag das Kind den schweren Kopf-Verletzungen, das es bei dem Sturz aus großer Höhe erlitt. Das tote Baby war von einem Bewohner des Hauses entdeckt worden, der die Behörden informierte.
Die Frau war kurz nach der Tat festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft hat sie Angaben zu dem Geschehen gemacht, die aber im Widerspruch stünden zu den Ermittlungsergebnissen. Laut Strafgesetzbuch wird Totschlag mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.