Angesichts des Vordringens der Vogelgrippe in kommerzielle Geflügelbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern schalten sich Agrarminister Till Backhaus und die Landräte am heutigen Freitag zu einer Telefon-Krisenkonferenz zusammen. Ein Thema wird dabei eine mögliche landesweite Stallpflicht für sämtliches Nutz- und Hausgeflügel sein, sagte ein Ministeriumssprecher.
Bisher gibt es in MV einen Flickenteppich an Vorschriften: Eine umfassende Stallpflicht gilt nur im Landkreis Vorpommern-Rügen und in der Stadt Schwerin. Im Landkreis Rostock müssen Unternehmen ihr Geflügel im Stall behalten, in Risikogebieten an bestimmten Gewässern betrifft dies auch Hobby-Halter. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind bislang Unternehmen mit mehr als 1000 Stück Geflügel kreisweit von der Aufstallungspflicht betroffen, in bestimmten Risikogebieten alle Halter. In den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg gibt es bisher nur Einschränkungen in definierten Risikogebieten mit besonders vielen Wildvögeln.
Auf Rügen mussten bereits rund 16 000 Puten nach einem Vogelgrippe-Ausbruch in einer Mastanlage getötet werden. In Eschenhörn bei Gnoien (Landkreis Rostock) sind 67 000 Legehennen betroffen.