In Mecklenburg-Vorpommern sollen von Anfang 2024 an öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen gehen, die ihren Mitarbeitern Tarif- oder tarifähnliche Löhne zahlen.
Das sogenannte Tariftreuegesetz, das weitere Kriterien wie etwa nachhaltiges Wirtschaften enthält, steht am Mittwoch im Landtag zur Abstimmung. Die rot-rote Koalition, die die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht hatte, erhofft sich davon Impulse für eine bessere Entlohnung der Beschäftigten und mehr Wettbewerbsgerechtigkeit unter den Anbietern.
Große Teile der Opposition wie auch die Wirtschaft lehnen die hohen Lohnvorgaben ab und werten diese als Eingriff der Politik in die Autonomie der Sozialpartner. Zudem verweisen die Gesetzesgegner darauf, dass in Unternehmen mit Landesbeteiligung die Mitarbeiter bislang vielfach keine Tariflöhne erhalten, das Land somit selbst die Vorgaben nicht erfüllt.
Zu Beginn der Sitzung befassen sich die Parlamentarier in der Aktuellen Stunde mit den Folgen der schweren Sturmflut, die im Oktober entlang der Ostseeküste erhebliche Schäden angerichtet hatte. Noch gibt es keine umfassende Schadensbilanz. Allein für die Reparatur der Dünen und die Wiederaufspülung der Strände werden etwa sechs Millionen Euro veranschlagt.
Auf der Tagesordnung steht die Abstimmung über weitere Gesetze. Zudem soll in erster Lesung unter anderem über ein geändertes Ladenschlussgesetz und die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beraten werden.