Mit der Gästeliste für einen Sekt-Empfang des Landtags unmittelbar nach der Wahl von Manuela Schwesig (SPD) zur Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2017 befasst sich seit Donnerstag das Schweriner Verwaltungsgericht.
Ein Software-Entwickler aus Berlin hatte beantragt, den Landtag zu verpflichten, ihm alle schriftlich eingeladenen Institutionen, Körperschaften und Verbände mitzuteilen.
Außerdem will er wissen, welche Freunde und politischen Wegbegleiter Schwesigs und ihres Amtsvorgängers Erwin Sellering (SPD) persönlich eingeladen waren, sofern die Betroffenen der Weitergabe zustimmen. Der Rechtsanwalt des Landtags lehnte den Antrag mit Verweis auf den Datenschutz ab. Außerdem sei es zu aufwendig, die persönlich eingeladenen Gäste zu fragen, ob sie ihre Zustimmung erteilen.
Der Kläger hatte sich bereits 2017 an den Landtag gewandt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Er wolle wissen, ob die Landtagsspitze sich bei der Einladung von parteipolitischen oder anderen, sachfremden Kriterien habe leiten lassen. Ursprünglich hatte er wissen wollen, wer an dem Empfang teilgenommen hat. Inzwischen beschränkt er sich auf die schriftlich eingeladenen Gäste. Der 30-Jährige wird nach eigenen Angaben von der Initiative „FragDenStaat“ unterstützt, die mit Anfragen an Behörden für mehr Transparenz im Verwaltungshandeln sorgen will.
Nach Angaben des Landtags-Juristen wurden zum Sekt-Empfang 131 schriftliche Einladungen verschickt. Zu den Empfängern zählten demnach auch die 71 Landtagsabgeordneten. Unter den übrigen 60 Gästen seien ungefähr zehn, die zu den Freunden, Bekannten und politischen Wegbegleitern Sellerings und Schwesigs zählten.
Der Vorsitzende Richter deutete an, dass es keines großen Aufwands bedürfe, diese zehn Personen zu fragen, ob sie der Weitergabe ihrer Namen an den Kläger zustimmen. Eine Entscheidung wird das Gericht voraussichtlich im Juni ohne weitere öffentliche Gerichtsverhandlung treffen. Sie wird dem Kläger und dem Landtag schriftlich mitgeteilt.