Wegen des Vorwurfs der besonders schweren Untreue muss sich eine 59-jährige Frau von heute an vor dem Landgericht in Schwerin verantworten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war sie als freiberufliche Buchhalterin für ein Schweriner Unternehmen tätig. Laut Anklage soll sie zwischen 2014 und 2017 von den Firmenkonten etwa 311.000 Euro für sich abgezweigt haben. Dazu habe sie Zahlungsanweisungen auf ihr Konto in Sammelüberweisungen für Warenlieferungen verschleiert.
Die Angeklagte ist den Angaben zufolge einschlägig vorbestraft. Die letzte Verurteilung liegt allerdings 15 Jahre zurück. Für den Prozess hat das Landgericht bis Anfang Juni sieben Verhandlungstage angesetzt.