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Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel in MV-Verfassung

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Der Landtag hat Schutz und Förderung des jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur in die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns aufgenommen und damit zum Staatsziel erklärt. Die Verfassungsänderung wurde im Parlament mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Mit 59 Ja-Stimmen wurde das notwendige Quorum von 53 Befürwortern klar erreicht. Gegenstimmen kamen nur von der AfD. 

Gemeinsam mit den Oppositionsparteien CDU, Grüne und FDP hatten die Regierungsfraktionen von SPD und Linke die Änderung auf den Weg gebracht. Die Anregung dazu war nach Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unter dem Eindruck des Überfalls der radikalislamische Hamas auf Israel von Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt gekommen. Nach dem Terrorakt mit mehr als 1.000 Toten war es auch in Deutschland vermehrt zu antisemitischen Aktionen gekommen.

Schwesig: Auschwitz mahnt, nicht zu vergessen 

Die Verfassungsänderung folge nicht – wie von der AfD behauptet – den Launen des Zeitgeistes, betonte Schwesig. Die Änderung komme zu einem passenden und überaus symbolträchtigen Zeitpunkt, sagte die Ministerpräsidentin unter Hinweis auf die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945, also vor 80 Jahren. Dieser Ort stehe wie kein anderer für die Gräueltaten der Nationalsozialisten. 

„Auschwitz darf auch unser Land nicht loslassen. Es ist wichtig, die Erinnerung wachzuhalten. Und wir tragen die Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Und dafür, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können“, betonte Schwesig. 

Es erfülle sie daher mit Sorge, dass sich die Zahl antisemitischer Straftaten im Land spürbar erhöht habe. Der Großteil dieser Delikte habe einen rechtsextremistischen Hintergrund. „Wir dürfen und werden im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen“, sagte Schwesig. Das sei eine Pflicht des Staates, liege zugleich aber auch in der Verantwortung eines jeden Einzelnen.

AfD bezweifelt Sinn der Verfassungsänderung 

Im Gegensatz zu Rednern aller anderen Fraktionen stellte Horst Förster von der AfD die Notwendigkeit und den Sinn der Verfassungsänderung in Zweifel und sprach von einer „Verschlimmbesserung“. Der Antrag zeuge von profundem Unverständnis des Wesens einer Verfassung, die auf Dauer angelegt sei. „Die Antragsteller gehen jedoch mit der Verfassung so um, als ob sie nach den Launen des Zeitgeistes umgeschrieben werden könnte“, beklagte Förster. 

Mit der zusätzlichen Aufnahme des Antisemitismus werde „ein Katalog geächteten Gedankenguts aufgemacht, der bereits jetzt je nach politischer Großwetterlage nach einer weiteren Großwetterlage ruft“, sagte Förster.

Kampf gegen Antisemitismus als klarer Auftrag   

Mit der Änderung wurde dem Verfassungsartikel 18a, der Friedensverpflichtung und Gewaltfreiheit als Staatsziele verankert, ein dritter Absatz hinzugefügt. Er lautet: „Im Bewusstsein der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands schützt und fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“ 

Zudem wurde Absatz zwei erweitert. Dort heißt es nun: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu stören, und insbesondere darauf gerichtet sind, nationalsozialistisches, antisemitisches, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig. Es ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes und jeder Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten.“ 

Mit dem Zuzug von Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion kehrte nach dem Mauerfall auch wieder jüdisches Leben nach Mecklenburg-Vorpommern zurück. In Rostock und Schwerin entstanden jüdische Gemeinden, die nach eigenen Angaben heute etwa 1.100 Mitglieder zählen.

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