Steuerzahler und Unternehmen können bei ihren Finanzämtern Aufschub bei der Zahlung fälliger Steuern und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen.
Das Bundesfinanzministerium forderte die Finanzämter in einem Schreiben auf, bis Ende März keine strengen Anforderungen an solche Anträge zu stellen und schnell zu entscheiden. Besonders relevant wird das für Unternehmen sein, doch auch Privatleute können Stundungen beantragen.
Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2022 sei möglich, heißt es in dem Brief. Außerdem könnten die Behörden auf Stundungszinsen verzichten. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen beziehungsweise der Steuerzahler seine Steuern bisher immer pünktlich gezahlt habe.
Die heftig gestiegenen Energiepreise bringen viele Unternehmen in Bedrängnis. Die Bundesregierung will ihre Lage durch fällige Steuerzahlungen nicht noch kritischer machen. Ähnliche Regeln gab es auch schon in der Corona-Krise. Erlassen werden die Steuern nicht. Lediglich ein Aufschub ist vorgesehen.