Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns können im Corona-Alltag auf eine vereinfachte Umsetzung von Schnelltests für bestimmte Lockerungsschritte bauen. Das Ergebnis eines Schnelltests soll vom kommenden Montag an für 24 Stunden gelten, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstag in Schwerin ankündigte. Noch in dieser Woche soll die Landesverordnung entsprechend geändert werden.
Laut Corona-Landesverordnung ist bislang ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest notwendig, um etwa Dienstleistungen wie Kosmetik in Anspruch nehmen zu können, weil dort das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Künftig soll beispielsweise das Testergebnis vom Nachmittag ausreichen, um am folgenden Vormittag eine solche Behandlung in Anspruch nehmen zu können.