Auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten seit Donnerstag erweiterte Testpflichten für Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind.
Die entsprechenden Regeln der Corona-Landesverordnung greifen, weil der Landkreis an mehreren Tagen in Folge auf der Stufenkarte des Landes gelb war.
Die Testpflichten gelten etwa für den Friseur- oder Kosmetikerbesuch, die Innengastronomie, Kinos, Theater oder Fitnessstudios. Für den Besuch von Clubs und Diskotheken ist für die Betroffenen ein PCR-Test notwendig. Kinder unter sieben Jahren sind von den Testpflichten ausgenommen. Vor einer Aufhebung müsste der Landkreis an mindestens fünf Tagen konstant auf Grün stehen.
Schon länger gilt die Maskenpflicht in Schulen oder Horten. Nach der landesweiten zweiwöchigen Maskenpflicht nach den Herbstferien war sie gemäß Schul-Corona-Verordnung nicht aufgehoben worden, weil der Landkreis bereits am Donnerstag vergangener Woche zwischenzeitlich auf Gelb stand. Zuletzt standen alle Regionen des Landes auf Gelb.