Mutmaßlicher Betrug bei Corona-Soforthilfen hat in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr bislang zu einem Schaden von rund 825.000 Euro geführt. Das teilte das Justizministerium in Schwerin unter Berufung auf vorläufige Schätzungen mit. Seit Beginn der Pandemie seien bei den Staatsanwaltschaften 384 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug bei Corona-Soforthilfen eingeleitet worden.
Ein Großteil dieser Ermittlungen dauert den Angaben zufolge noch an. Rund 30 Verfahren seien mit Strafbefehl oder Anklage abgeschlossen worden, in 11 Fällen seien bereits Verurteilungen erfolgt. Details zu den Verurteilungen konnten das Ministerium und die Generalstaatsanwaltschaft zunächst nicht nennen.
Mehr als 40 Fälle wurden den Angaben zufolge an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. Das kann laut Generalstaatsanwaltschaft etwa dann passieren, wenn ein Unternehmen einen Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dessen Hauptsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern ist.
„Auch für die Staatsanwaltschaften ist die Zeit der Pandemie eine Herausforderung. Es zeigt sich aber deutlich, dass der Rechtsstaat genau hinschaut und keine kriminellen Handlungen duldet. Es zeigt sich aber auch, dass der überwiegende Großteil mit Subventionen in der Pandemie rechtskonform umgegangen ist“, sagte Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU).