Knapp ein Jahr nach einer nicht angemeldeten Demo gegen die Corona-Beschränkungen in Rostock sind erste Bußgeldverfahren eröffnet worden.
Bis Anfang der Woche hätten 61 von 263 Demonstranten Anhörungsbögen erhalten, teilte ein Stadtsprecher am Donnerstag mit. Die restlichen sollen in den nächsten Wochen folgen.
Vor fast einem Jahr, am 25. Mai 2020, waren mehrere Hundert Menschen unangemeldet durch die Rostocker Innenstadt gelaufen, um gegen die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu protestieren. Dabei sollen sie auch gegen Masken- und Abstandsregeln verstoßen haben. Stadt und Polizei sahen das Versammlungs- und das Infektionsschutzgesetz sowie die Corona-Landesverordnung verletzt. Deshalb hatten Polizisten die Teilnehmer mehrere Stunden festgesetzt und ihre Personalien aufgenommen. Den Teilnehmern drohen Bußgelder zwischen 150 und 500 Euro. Aber jeder Fall müsse individuell betrachtet werden, erklärte der Stadtsprecher.
Versammlungen müssen in Deutschland nicht genehmigt, aber vorher angemeldet werden. Die Versammlungsbehörde kann dann Auflagen erlassen, die die Teilnehmer einhalten müssen, oder die Demo in Ausnahmefällen auch ganz verbieten.