Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Entscheidung über die Erhebung einer Kurabgabe verschoben. Das Thema stand bei der Sitzung am Mittwoch zwar auf der Tagesordnung, wurde dann aber auf Antrag der CDU/UFR-Fraktion vertagt.
Bei den Plänen geht es um eine Kurabgabe, die bereits in den zu Rostock gehörenden Seebädern Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide und Hohe Düne erhoben wird und die auf das Rostocker Stadtgebiet ausgeweitet werden soll.
Die IHK zu Rostock, der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga MV, der Handelsverband Nord, der Citykreis Rostock und der Tourismusverein Rostock & Warnemünde hatten die jetzige Form der geplanten Abgabe kritisiert, um Verschiebung eines Beschlusses gebeten und eine Überarbeitung gefordert. Die Verbände stellen unter anderem in Frage, für welches touristische Angebot die Gäste außerhalb von Warnemünde als Tagesgäste Kurabgabe zahlen sollen.
Der bisherige Entwurf sah ab 1. Juni dieses Jahres bei einem Aufenthalt von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe in der Regelhöhe von 3,70 Euro pro Tag vor, wobei An- und Abreisetag als zwei volle Aufenthaltstage gerechnet werden sollten. Enthalten wäre dabei die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Vorgesehen waren auch Ermäßigungen und eine Befreiung für Kinder bis einschließlich fünf Jahre.