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Robbensterben – Staatsanwaltschaft erwägt DNA-Analysen

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Nach der rätselhaften Todesserie von Robben vor der Küste Rügens prüfen die Ermittler die Möglichkeit von DNA-Analysen. Es seien vorsorglich Abstriche innerhalb einer Reuse gemacht worden, sagte ein Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft. Man wisse aber nicht, ob sie überhaupt analysefähig seien. 

Im Oktober waren in kurzer Zeit mehr als 40 tote Robben vor allem im Südosten Rügens gefunden worden. Ein natürlicher Tod wird nach bisherigen Untersuchungen ausgeschlossen. Laut Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund gibt es Hinweise darauf, dass die Robben ertrunken sind, etwa in einem Netz oder einer Reuse. Eine verdächtigte Reuse war laut Behörden unauffällig. Sie wurde bereits Ende Oktober abgebaut.

Besonders Verbände hatten wiederholt DNA-Analysen gefordert. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wies aber auf die Grenzen solcher Methoden hin. Zunächst sollten Fachleute klären, ob man derartige Proben überhaupt individuellen Robben zuordnen könne.

Schon 2017 gehäufte Totfunde

Die Stralsunder Staatsanwaltschaft hatte schon nach einer ähnlichen Häufung toter Robben 2017 ermittelt, das Verfahren aber 2018 ohne Anklage eingestellt. Damals hätten Spezialisten des Landeskriminalamtes gesagt, dass DNA-Proben aus einer damals im Verdacht stehenden Reuse vermutlich gar nicht analysefähig seien, da sie durch das Meer ausgeschwemmt worden seien, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Selbst wenn mittels DNA-Analysen der Tod einzelner Robben in der Reuse nachgewiesen werde, bedeute das nicht automatisch, dass der Fischer vorsätzlich und strafbar gehandelt habe. Bislang gebe es dafür keine Verdachtsmomente. Die untersuchte Reuse sei ordnungsgemäß aufgestellt gewesen. Die Ermittlungen liefen weiter gegen unbekannt.

Keine Beweise für Fischerei als Ursache

Der Schweriner Umwelt- und Fischereiminister Till Backhaus (SPD) hatte zuletzt betont, dass ein Zusammenhang zwischen den toten Kegelrobben und der Fischerei bis zuletzt nicht bewiesen werden konnte und die Unschuldsvermutung gelte. Gleichzeitig hatte er angekündigt, Schutzeinrichtungen für Robben bei Reusen künftig an der ganzen Küste Mecklenburg-Vorpommerns einzuführen. Bislang gilt eine entsprechende Auflage für den Greifswalder Bodden. Bei der Ausweitung handle es sich um eine Vorsichtsmaßnahme.

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