Weil er dem Fiskus Einnahmen verschwiegen hat, steht der frühere Bundesverkehrsminister Günther Krause in Rostock vor Gericht. Auf der Anklagebank legt der Ex-Politiker ein Geständnis ab. Das Verfahren fällt dadurch kürzer aus als geplant.
Im Prozess gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister und späteren „Dschungelcamp“-Teilnehmer Günther Krause könnte noch im September ein Urteil ergehen. Der Vorsitzende Richter kündigte bei der Verhandlung vor dem Landgericht Rostock eine Abkürzung der Beweisaufnahme an. Grundlage ist eine Verständigung, der sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung bereits zuvor zugestimmt hatten. Sie sieht eine mögliche Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren bei einer Bewährung von vier Jahren und gegebenenfalls gemeinnützige Arbeit vor.
Dem ehemaligen CDU-Politiker, der am Mittwoch 70 wird, wirft die Staatsanwaltschaft vor, während seines Insolvenzverfahrens Vermögen verschleiert zu haben. Dabei geht es unter anderem um Einnahmen aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“. Allein für seine Teilnahme an der 14. Staffel, bei der er gesundheitsbedingt bereits in der ersten Folge das Dschungelcamp verließ, und seine Zusage bereits zur vorangegangenen Staffel erhielt Krause laut Staatsanwaltschaft insgesamt mehr als 160.000 Euro. Zusammen mit anderen Einnahmen soll er insgesamt mehr als 370.000 Euro vorenthalten haben.
Krause hatte als Chef-Unterhändler der DDR 1990 gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Einheitsvertrag unterschrieben. Von 1991 bis 1993 war er Bundesminister für Verkehr, trat nach mehreren Affären zurück und verschuldete sich als Unternehmer. Nach Aussage des zuständigen Insolvenzverwalters liegen gegen Krause Ansprüche von Gläubigern in Höhe von fast sechs Millionen Euro vor. Das Gericht hatte ein frühzeitiges Geständnis zur Voraussetzung für eine Verständigung gemacht.
Nachdem das Gericht in einem Geständnis zum Prozessauftakt noch Widersprüche ausgemacht hatte, verlas Krauses Anwalt heute eine überarbeitete Fassung. Einen für kommende Woche angesetzten Termin sagte das Gericht ab. Am 27. September könnten nach Aussage des Vorsitzenden Richters gegebenenfalls beide Plädoyers und vielleicht sogar ein Urteil folgen. Die mögliche Anordnung einer Einziehung von Vermögen ist von der Verständigung unberührt.