Nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts hat die Schweriner Landesregierung nicht ausreichend auf eine Anfrage zur umstrittenen Klimastiftung des Landes geantwortet. Sie habe dadurch das parlamentarische Fragerecht des Landtagsabgeordneten Hannes Damm (Grüne) verletzt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damm hatte am Greifswalder Gericht Klage eingereicht.
Er hatte eine Kleinen Anfrage unter anderem zu Treffen von Vertretern der Landesregierung und der Gaswirtschaft gestellt. Nach Auffassung des Gerichts hat die Landesregierung die Anfrage insofern unzureichend beantwortet, dass sie vielfach keine Angaben zum Inhalt der Treffen gemacht habe.
Gesetzlich sei sie zur umfassenden, unverzüglichen und vollständigen Beantwortung nach bestem Wissen verpflichtet. „Dazu hat die Landesregierung auf sämtliche ihr zur Verfügung stehende Informationsquellen zurückzugreifen.“ Erkenntnisse dürften nicht ausgeblendet werden, nur weil sie etwa nicht aktenkundig seien. Auch das persönliche Wissen der Verantwortlichen müssen herangezogen werden.
Auch eine Frage nach Beteiligung der Landesregierung bei der Gründung der Stiftung und der Erstellung ihrer Satzung habe sie unzureichend beantwortet.
Das Gericht bezog sich in der Urteilsbegründung laut einer Gerichtssprecherin hingegen nicht auf die Vollständigkeit der übermittelten Terminliste. Bestimmte Treffen hatte die Landesregierung erst später bekannt gegeben. Dabei ging es laut Damm etwa um Treffen mit dem damaligen Geschäftsführer der Nord Stream 2 AG, Matthias Warnig, oder mit SPD-Altbundeskanzler Gerhard Schröder.
Die Klimastiftung war Anfang 2021 auf Beschluss des Landtags gegründet worden, um die deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2 unter Umgehung von Sanktionsdrohungen der USA gegen beteiligte Firmen fertigstellen zu können.
Am Donnerstag wollte das Gericht noch ein weiteres Urteil in einem ähnlichen Fall bekannt geben. Dabei geht es um eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen bezüglich des Asylverfahrens eines verurteilten Straftäters. Er wollte über den Austausch Schwerins mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu dem Fall informiert werden. Die Antwort listete laut Gericht den Telefon- und E-Mail-Austausch dazu auf, ohne jedoch Inhalte zu nennen.