Für die Durchführung des Schwedenfestes und auf Grund der Einschränkungen (Auf- und Abbau der Buden beziehungsweise Stände) gilt in der Fußgängerzone in der Wismarer Altstadt und im Bereich der Promenade am Alten Hafen in Wismar vom 12. bis zum 19. August 2024 ein Fahrradfahrverbot.
Das teilt die Stadtverwaltung der Hansestadt mit.