Montag, 25.November 2024 | 15:40

Radfahrerin getötet: Fahrer muss nach Berufung in Haft

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Weil er beim Rasen und Überholen eine Radfahrerin getötet hat, muss ein Autofahrer aus Rostock nun endgültig ins Gefängnis.

Das Landgericht Rostock verurteilte den 21-Jährigen am Freitag in einer Berufungsverhandlung zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe nach Jugendrecht, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Kammer befand den Mann der fahrlässigen Tötung und Straßenverkehrsgefährdung für schuldig.

Der Verurteilte hatte im August 2020 auf der Bundesstraße 105 in Sievershagen mehrfach überholt, war laut Gericht mit mindestens 110 Stundenkilometer an eine Ampel herangefahren und hatte das Rot-Zeichen übersehen. Er rammte die 52 Jahre alte Radfahrerin, die etwa 40 Meter durch die Luft flog und noch am Unfallort starb.

Damit bestätigte die Kammer das Strafmaß des Amtsgerichtes in der ersten Instanz. Gegen das Urteil habe der 21-Jährige kein Rechtsmittel mehr. Im ersten Verfahren war der Rostocker zu einer Haftstrafe in gleicher Höhe, aber nach Erwachsenenstrafrecht, verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, diese später aber nur auf das Strafmaß begrenzt.

Nun werde er die Haft im Jugendgefängnis Neustrelitz absolvieren, hieß es. Mit dem Berufungsurteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten verlangt. Der Entzug der Fahrerlaubnis, die Einziehung des Führerscheins und die verhängte Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis blieben bestehen, sagte die Sprecherin. Der Verurteilte habe keine glaubhafte Reue gezeigt.

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