Gut fünf Monate nachdem im Hinterhof eines Schweriner Mietshauses ein totes Baby gefunden worden war, muss sich die Mutter des Neugeborenen vor Gericht verantworten.
Der inzwischen 26 Jahre alten Frau wird Totschlag zur Last gelegt. Der Prozess beginnt am Dienstag vor dem Landgericht in Schwerin. Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren vor.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Frau in der Nacht zum 27. Oktober 2022 in der Wohnung ihres Freundes ein gesundes und lebensfähiges Mädchen zur Welt gebracht. Um die Geburt zu verheimlichen soll sie das Kind unmittelbar nach der Niederkunft aus einem Fenster im dritten Stock auf den Hof geworfen haben. Dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge erlag das Kind den schweren Kopf-Verletzungen, das es bei dem Sturz aus großer Höhe erlitt. Das tote Baby war von einem Bewohner des Hauses entdeckt worden, der die Behörden informierte.
Die Frau war nach Angaben eines Behördensprechers am Tag der Tat zwar vorläufig festgenommen und in ein Krankenhaus gebracht worden. Nach einer ersten Befragung war aber entschieden worden, zunächst keinen Haftbefehl zu beantragen. Dies wurde im Zuge weiterer Ermittlungen jedoch schnell revidiert. Die Frau befindet sich seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sie in Befragungen zwar Angaben zu dem Geschehen gemacht. Doch würden ihre Aussagen im Widerspruch zu den Ermittlungsergebnissen stehen.
Unklar ist, ob sich die Frau bereits zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen äußern wird. Zu möglichen Motiven für ihre mutmaßliche Tat gab es bislang keine Angaben. Auch zum Vater des Kindes wurde nichts bekannt. Für den Prozess sind bis Anfang Mai zunächst acht Verhandlungstage geplant.