Wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs muss sich an ein 41 Jahre alter Mann aus Nordwestmecklenburg vor dem Landgericht in Schwerin verantworten.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll zwischen Januar 2022 und März 2024 seine zu Tatbeginn dreijährige Tochter in sechs Fällen missbraucht haben. Bei der Festnahme des Mannes hatten die Ermittlungsbehörden laut Gericht dessen Smartphone sichergestellt, auf dem sich mehr als 1.000 kinderpornographische Bild- und Videodateien befunden haben sollen. Diese hätten vorwiegend den Missbrauch von Mädchen im Alter von vier bis zehn Jahren beinhaltet.
Das Gericht setzte zunächst nur zwei Verhandlungstage an. Das lässt den Schluss zu, dass es im Vorfeld der Verhandlung ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten gegeben hat. Dieser juristische Weg wird häufiger bei Sexualdelikten eingeschlagen, um insbesondere minderjährigen Opfern Aussagen zu ersparen. Für den Fall glaubhafter Geständnisse gibt das Gericht dann die mögliche Obergrenze der zu erwartenden Haftstrafe an.