Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern filmt mit. Seit Montag gehören sogenannte Body-Cams zur Standardausrüstung von Polizeistreifen in den größeren Städten des Landes.
Innenminister Torsten Renz (CDU) verspricht sich vom Einsatz der kleinen, am Körper getragenen Kameras einen höheren Schutz der Beamten durch Abschreckung gewaltbereiter Demonstranten und eine bessere Beweisführung nach Übergriffen. Im Vorjahr waren laut Innenministerium im Nordosten rund 1500 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte registriert worden.
„Aufgrund der Videoaufzeichnung besteht eine deutlich höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen. Des Weiteren kann das Einsatzgeschehen durch Bild und Ton genau dokumentiert werden“, sagte Renz anlässlich der Übergabe von Kameras an Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin.
Neben Schwerin sollen auch Reviere in Wismar, Güstrow, Rostock, Greifswald, Stralsund, Neubrandenburg und Waren mit Body-Cams ausgestattet werden. Dort sei es vermehrt zu Gewalt gegen Polizeibeamte gekommen. „Die Body-Cams gehen also dorthin, wo wir uns zunächst den größten Nutzen versprechen“, erklärte Renz.
Nach seinen Angaben wurden zunächst 147 Kameras samt Halterungen und Software angeschafft. Die Geräte würden im Rahmen von Poollösungen den jeweils im Dienst befindlichen Streifenteams zugeteilt.
2018/19 war der Einsatz von Body-Cams im Rahmen eines Pilotprojektes in Anklam, Schwerin und Rostock-Reutershagen sieben Monate lang getestet worden. Die Technik habe sich „hervorragend bewährt“, sagte Renz. Kritiker hatten die Befürchtung geäußert, dass Aufzeichnungen ohne Grund gespeichert und unter Umgehung des Datenschutzes missbräuchlich verwendet werden könnten.
Laut Innenministerium ist der Einsatz der Body-Cam in Paragraf 32a des Landespolizeigesetzes geregelt. Demnach darf die Polizei Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr anfertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder Dritten erforderlich ist. Die Aufzeichnungen können laut Gesetz bis zu 14 Tage lang gespeichert werden und werden danach laut Ministerium vom System automatisch gelöscht.
Den Angaben zufolge war in Mecklenburg-Vorpommern im Corona-Jahr 2020 die Gesamtzahl der Gewaltdelikte gegen Vollzugsbeamte gegenüber 2019 von 1750 auf 1518 Fälle zurückgegangen. Die Zahl der betroffenen Polizisten sank demnach von 820 auf 696. „Der Rückgang ist grundsätzlich erfreulich, aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere zeigt ein drastisches Bild: Angesichts der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Wegfall nahezu aller Risikofußballspiele, Großveranstaltungen und Menschenansammlungen erschreckt das immer noch hohe Gewaltniveau“, betonte Renz.