Montag, 21.Oktober 2024 | 12:49

Polizei mahnt: Auch auf Wasser gilt Alkohol-Obergrenze

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Auch auf dem Wasser gilt am Steuer eine Alkohol-Obergrenze – darauf hat die Wasserschutzpolizei im Nordosten angesichts mehrerer Anzeigen gegen alkoholisierte Bootsführer hingewiesen.

Am Sonntagnachmittag hätten Beamte auf dem Greifswalder Bodden beim Skipper einer Segeljacht einen Atemalkoholwert von 2,21 Promille festgestellt, teilte die Wasserschutzpolizei am Montag mit. Bereits am Freitag seien nach Kontrollen Anzeigen gegen alkoholisierte Bootsführer auf dem Schweriner Ziegelinnensee und auf dem Plauer See gestellt worden.

Die Behörde verwies auf die geltende Promille-Grenze von 0,5. Bootsführerinnen und Bootsführer, die alkoholisiert unterwegs sind, gefährdeten sich, ihre Besatzung und den Schiffsverkehr. Über einem Wert von 1,1 Promille handele es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

Die Landeswasserschutzpolizei kontrolliere regelmäßig die Fahrtüchtigkeit von Bootsführern.

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